Meta und andere KI-Betreiber verbuchen vor US-Gerichten einen Teilerfolg für sich, die Reibereien über das Thema Urheberrecht gehen jedoch weiter

Meta, die KI und das Urheberrecht

Zürcher Börsenbriefe - Meta und andere KI-Betreiber verbuchen vor US-Gerichten einen Teilerfolg für sich, die Reibereien über das Thema Urheberrecht gehen jedoch weiter

 

Das Thema Urheberrecht und KI sorgt noch immer für viel Gesprächsbedarf und so manche juristische Auseinandersetzung. Autoren beklagen, dass Unternehmen wie Meta ihre Inhalte für das Training von Chatbots nutzen, ohne um Erlaubnis zu fragen oder dafür zu zahlen. Darin wird eine Verletzung des Urheberrechts gesehen, was die KI-Betreiber freilich anders einschätzen.

In den USA konnten Meta (US30303M1027) und Konsorten nun einen Teilerfolg erringen. Wie die „FAZ“ berichtet entschied ein Bundesgericht in San Francisco sich dazu, eine Klage mehrerer Autoren zurückzuweisen. Begründet wird dies damit, dass die Kläger „falsche Argumente“ vorgelegt hätten und es keinen Nachweis für die in den Raum gestellten Urheberrechtsverletzungen gegeben habe.