Birkenstock will seine Sandalen bestmöglich schützen und will diese nun sogar als Kunstwerk bezeichnen lassen
Vor Gericht gibt Birkenstock nicht klein bei
Bei einem Rechtsstreit gegen den Discounter Aldi unterlag Birkenstock im November noch, dennoch sollen die eigenen Sandalen heute und in Zukunft vor Nachahmern geschützt werden. Zu diesem Zweck treibt der Konzern derzeit gleich mehrere Klagen gegen Konkurrenten voran und bemüht dafür sogar den Bundesgerichtshof (BGH).
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, beschäftigt der BGH sich aktuell mit der Frage, ob die Sandalen von Birkenstock (JE00BS44BN30) als Werk der angewandten Kunst einzuschätzen sein könnten. Ein solcher Status würde einen Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bedeuten, und das ganz ohne einen Eintrag in irgendwelche Register.
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