Apple scheitert vor dem Gerichtshof der EU mit seinem Anliegen, nicht als Torwächter eingestuft zu werden
In Europa wird Apple sich weiterhin öffnen müssen
Bereits vor knapp drei Jahren stufte die EU-Kommission Apple als sogenannten Torwächter ein. Damit verbundene sind einige besondere Pflichten und Einschränkungen. Der Digital Markets Act (DMA) sieht unter anderem vor, dass alternative Quellen bereit stehen müssen und Entwickler von Apps auf Bezahlmethoden abseits zentraler Plattformen des Herstellers aufmerksam machen können.
Apple (US0378331005) wehrte sich gegen die Einstufung und argumentierte damit, dass lediglich der App Store auf dem iPhone die Voraussetzung von wenigstens 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern erfüllen würde. App Stores für iPad, Mac oder Apple TV wurden vom Unternehmen als eigenständige Plattformen angesehen. Darauf ließen sich die Richter der EU allerdings nicht ein und bestätigten nun die Einstufung als Torwächter.
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